67757 Kreimbach
Das Wohnhaus wurde 1955 in Massivbauweise auf dem 562 m2 großen Grundstück errichtet und über die Jahre hin kontinuierlich renoviert – Nachträglich angebaut wurde die Garage. Isolierglasfenster 2-fach verglast.
2009 wurde eine neue Brennwertheizung eingebaut. Die Fassade ist gedämmt und erhielt 2005 einen neuen Anstrich, im gleichen Jahr wurde auch das Dach 2005 neu eingedeckt. Das Haus ist unterkellert.
2014 wurden Rollläden erneuert.
2012 wurde das Garagentor durch ein neues Rolltor ersetzt. 2011 bekam das Haus eine Drainage, Hausmauer wurde neu abgedichtet, sämtliche Abwasserrohre wurden ersetzt, neue Wasserleitungen außerhalb des Hauses wurden gelegt. 2013 wurde ein großer Pavillon und 2011 ein kleiner Pavillon auf der Rückseite des Gebäudes gebaut. 2017 Einbau Kunststoff-Aluminium Nebeneingangstür zum Keller. Aufgrund eines Flurbereinigungsverfahrens erweiterte sich das Grundstück von 541 auf 562qm. Ab 2018 wurde auf dem Grundstück neben dem Haus ein Doppelcarport 5m_breitx7m_lang und ca. 2,9m hoch gebaut.
Ein sehr günstiges EFH mit Garten, schöner Freisitz, Mehrfach Steckdosen im Garten mit Starkstromanschluss, großer carport, Garage mit Strom und Starkstrom, 2 Stellplätze, Dusche im Keller mit Hauswirtschaftsraum usw.
Das Haus ist in einem gepflegten Zustand. Das Bad im OG muss renoviert werden. Ansonsten lässt es sich hier gut leben.
Lt. Eigentümer würde er die meisten Einrichtungsgegenstände zurück lassen. Das selbe gilt für das Gartenhäuschen, Geräte, Ersatzteile usw.
Kreimbach hat eine Bushaltestelle und einen Bahnhof sowie einen Kindergarten vor Ort.
Einbauküche, Schränke, Werkbank in der Garage, Neue original verpackte Teile für das Bad usw.
Kreimbach ist der größere von zwei Ortsteilen der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Kreimbach besaß bis 2000 einen Bahnhof an der Lautertalbahn. Nachdem das Siedlungsgebiet von Kreimbach im Lauf der Jahrzehnte mit dem von Kaulbach zusammengewachsen war, wurde er zugunsten des ortsnahen neuen Haltepunkts Kreimbach-Kaulbach aufgegeben.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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