66851 Bann
Eines der letzten Grundstücke in Bann mit sehr guter Nachbarschaft und tollem Weitblick.
Auf dem Grundstück dürfen laut Bebauungsplan Wohngebäude errichtet werden mit bis zu 3 Wohneinheiten. Denkbar wäre auch eine Teilung des Grundstücks und eine Errichtung von 2 Häusern.
Bei Interesse senden wir Ihnen gerne weitere Informationen zu.
– Erschlossen
– Bebauung bis zu 3 Wohneinheiten je Haus
– Leichte Hanglage
Bann ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Landstuhl an, innerhalb derer sie gemessen an der Fläche die viertgrößte und hinsichtlich der Einwohnerzahl die fünftgrößte Ortsgemeinde darstellt.
Bann liegt am westlichen Rand des Pfälzerwaldes, der in diesem Bereich in die Sickinger Höhe übergeht, 13 Kilometer südwestlich von Kaiserslautern im Steinalbtal. Der Norden der Gemarkung ist Teil des Naturraumes Sickinger Stufe. Zur Gemeinde gehört zusätzlich der Wohnplatz Forsthaus Steigerhof.
Im Osten des Gemeindegebiets befindet sich das Walkmühltal und unmittelbar an der östlichen Gemarkungsgrenze das Kolbental. Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Kindsbach, Kaiserslautern, Queidersbach, Obernheim-Kirchenarnbach, Oberarnbach und Landstuhl.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
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