67691 Hochspeyer
Dieses moderne 5 Zimmer-Einfamilienhaus Nr. 02 (siehe nachfolgenden Lageplan) mit großzügigem Keller, ca. 54m², verfügt über die höchste Energieeffizienz mit einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe (Buderus) und Fußbodenheizung in jedem Raum und elektr. Rollläden.
Das Einfamilienhaus befindet sich in der fortgeschrittenen Bauphase und wird im Frühjahr 2025 fertig gestellt.
Für weitere Fragen, Exposé oder Besichtigung bitte Email an mail@hansschenkel.com oder Tel. 0151 2265 1874
Gehobene Ausstattung. Markenprodukte. Hohe Anzahl an Steckdosen & Schaltern.
Fliesen in Bad und WC individuell bestimmbar aus großer Auswahl des Bauträgers (im Kaufpreis enthalten); Heizsystem: Luft-Wasser-Wärmepumpe von Buderus; garantiert Unabhängigkeit von Gas u. Ä.;
Fußbodenheizung in jedem Raum.
Sonderwünsche auf Anfrage möglich.
Das ca. 3.700 m² große parkähnliche Anwesen mit 2 Mehrfamilienhäusern, 3 Einfamilienhäusern und einer ortsbildprägenden Jugendstilvilla liegt in erhöhter, zentraler Lage von Hochspeyer, fällt terrassenartig ab und ist von einer massiven Sandsteinmauer umgeben, was dem Neubau-Wohnpark einen besonderen Charakter verleiht.
Die aufgelockerte Neubauanordnung in erhöhter, exponierter Lage im Ortskern Hochspeyers bietet besten Blick in den Pfälzer Wald.
Die Ortsgemeinde Hochspeyer mit ihren ca. 5.000 Einwohnern gilt als beliebter Wohnvorort im pfälzischen Kaiserslautern (ca. 150.000 Einwohner, inkl. 50.000 Amerikaner) und gewährleistet durch die verkehrstechnisch sehr gute Lage eine optimale Erreichbarkeit des Wirtschaftsraumes Rhein-Neckar (nur ca. 6 km entfernt von der Autobahnabfahrt A6), sowie des Stadtzentrums Kaiserslautern (nur ca. 9 km entfernt).
Durch die gute Infrastruktur ist die Nahversorgung (z. B. Arztpraxen, Supermärkte,
Apotheken, Bäcker, Schwimmbad, Tankstelle, etc. ) in Hochspeyer gesichert.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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