67471 Elmstein
Ehemalige Gaststätte mit Beherbergungsbetrieb zu verkaufen.
Objektbeschreibung / Aufteilung:
KG: – Gewölbekeller mit abgetrennten Keller- Stauräumen
EG: – Im Erdgeschoss befindet sich die ehemalige Gaststätte mit
einem großem Bewirtungsraum sowie 2 Frühstücksräumen, eine
voll ausgestattete Küche sowie Zugang zu den sanitären
Anlagen, Keller und Biergarten.
1.OG: – Im Obergeschoss befinden sich insgesamt 10
abgeschlossene Übernachtungszimmer mit eigenem Bad sowie
ein Gemeinschaftsraum, eine Gemeinschaftsküche und ein
weiteres Gemeinschaftsbad.
DG: Im Dachgeschoss befindet sich eine abgetrennte Wohnung
welche von den ehemaligen Betreibern bewohnt wurde welche
aber auch ideal als Ferien. oder Mitarbeiterwohnung genutzt
werden kann. Die Wohnung umfasst insgesamt 4 Schlafzimmer,
1,5 Bäder , Wohnzimmer und eine Einbauküche.
Von der Wohnung besteht ebenfalls noch Zugang zum
Dachspeicher welcher noch als Wohnraum ausgebaut werden
kann.
Das Dach wurde letztes Jahr neu eingedeckt und gedämmt.
AUSSENANLAGE:
Die Außenanlage bietet einen eingezäunten Biergarten mit einer
überdachten Außenküche.
Ebenfalls von außen zugänglich ist der Heizungsraum sowie der
Waschraum.
– Voll ausgestattete Gastronomieküche- Gastronomieeinrichtung- Voll ausgestattete Hotelzimmer- Bartheke- Biergarten- Außenküche- Solaranlage- Kundenparkplatz.
Elmstein ist die am weitesten westlich gelegene Ortsgemeinde
im pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim und in der
Metropolregion Rhein-Neckar. Sie gehört der
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) an, innerhalb derer sie
gemessen an der Fläche die größte und gemessen an der
Einwohnerzahl die zweitgrößte Ortsgemeinde darstellt. Ihrer
Fläche nach ist sie nach Bad Dürkheim die zweitgrößte
Ortsgemeinde des Landkreises.
Die Ortsgemeinde liegt zentral innerhalb des mittleren
Pfälzerwalds; der Westen der Gemarkung gehört zu dessen
Teilbereich Frankenweide, im Osten liegt das nach der
Gemeinde benannte Elmsteiner Tal. Ihr Waldanteil ist mit 95,2 %
so groß wie bei keiner anderen Kommune in Rheinland-Pfalz.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die
Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger
Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des
Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung
übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind
vorbehalten
„*“ zeigt erforderliche Felder an