67724 Gonbach
Ansprechende voll ausgestattete Gaststätte mit großem Festsaal und 3 Wohnungen.
Der Grundstock der Gebäudes besteht schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts. In der Zeit danach wurde das Objekt immer weiter ausgebaut und zuletzt 2018 nochmals renoviert.
Die Gaststätte ist voll funktionsfähig und kann sofort übernommen werden. Gerne kann die komplette Gastro-Ausstattung mit erworben werden, sodass direkt gestartet werden kann.
Über der Gaststätte befinden sich insgesamt 3 Wohnungen (75 qm + 85 qm + 100 qm) welche aktuell alle vermietet sind.
Die Bruttojahresmiete der Wohnungen beläuft sich aktuell auf 23.880,00 €.
Die Gaststätte wird vom Eigentümer aktuell noch selbst genutzt.
– Voll ausgestattete Gaststätte
– Nach Absprache Gastronomie Küche zu erwerben
– Großer Festsaal für Hochzeiten und Veranstaltungen
– 3 abgeschlossene Wohnungen für Mitarbeiter oder Eigennutzung / Vermietung
– eine Garage
– Gas Zentralheizung
– 5 Autostellplätze
– 1 Gastro-Bierzapfanlage
– 1 Teich im Vordereingang
– Weitere Ausbaumöglichkeiten
Gonbach ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Winnweiler an.
Gonbach liegt in Rheinland-Pfalz im Donnersbergkreis und dort im Nordpfälzer Bergland östlich des Flüsschens Alsenz und 1 km oberhalb von Münchweiler auf einem steilen Hügel in 290 m Höhe.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
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Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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