67691 Hochspeyer
Dieses attraktive Doppelhaus überzeugt durch eine hochwertige Ausstattung und eine durchdachte Raumaufteilung. Beide Hälften sind komplett vermietet.
Jede Hälfte teilt sich wie folgt auf:
Im Erdgeschoss befinden sich jeweils ein lichtdurchflutetes Wohn- und Esszimmer mit direktem Zugang zur Terrasse, eine moderne Küche mit angrenzender Speisekammer sowie ein praktisches Gäste-WC. Die großzügigen Fensterflächen lassen viel Licht in den Wohnbereich und sind mit elektrischen Rollläden ausgestattet, die maximalen Komfort bieten.
Das Dachgeschoss beherbergt je drei geräumige Schlafzimmer, ein stilvolles Badezimmer und eine Galerie, die als zusätzlicher Wohnbereich oder Arbeitsplatz genutzt werden kann.
Im Untergeschoss bietet jede Hälfte weiteren Raum mit einem separaten Gästezimmer und eigenem Bad – ideal für Gäste. Ein großer Kellerraum und ein Technikraum mit der modernen Wärmepumpenheizung, die für effiziente und umweltfreundliche Wärme sorgt, runden das Angebot in den Kellern ab.
Eine Fußbodenheizung erstreckt sich über das gesamte Haus und sorgt für ein angenehmes Raumklima zu jeder Jahreszeit. Zu den weiteren Annehmlichkeiten gehört ein privater Parkplatz zu jeder Hälfte direkt vor dem Haus.
Das Objekt ist aktuell an Amerikaner vermietet: Die Jahresnettokaltmiete beträgt: 55.440,00€.
Besichtigungen sind nach vorheriger Rücksprache möglich.
– Wärmepumpe
– Voll vermietet
– Fußbodenheizung
– Elektrische Rollläden
– 2 Einbauküchen
– Stellplätze
– Terrasse
– Garten
– 3-Fach Verglasung
Die Ortsgemeinde Hochspeyer mit ihren über 4.500 Einwohnern gilt als beliebter Wohnvorort von
Kaiserslautern (ca. 155.000 Einwohner, inkl. Amerikaner) und gewährleistet durch die verkehrstechnisch sehr gute Lage eine optimale Erreichbarkeit des Wirtschaftsraumes Rhein-Neckar (nur ca.
6 km entfernt von der Autobahnabfahrt A6), sowie des Stadtzentrums Kaiserslautern (nur ca. 9 km
entfernt).
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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