66871 Konken
Zum Angebot steht die Gesamtanlage mit beiden Werken. Alternativ können die Werke auch einzeln angeboten werden, sprechen Sie uns hierzu gerne an.
AUFTEILUNG:
WERK 1:
ERDGESCHOSS (844,20qm): 4 Büroräume, Anmeldung, Pausenraum, Meisterbüro, Montagehalle, Gäste WC, WC Herren, WC Damen, Spindraum, Putzmittelraum
OBERGESCHOSS (205,40qm): 2 Büroräume, Chefbüro, Sekretariat, Besprechungsraum, Archiv, Küche, Kopierraum, WC Damen, WC Herren
Kaufpreis Werk 1: 990.000,00 €
WERK 2:
ERDGESCHOSS (1313,40qm): 5 Büroräume, Anmeldung, Spindraum, Archiv, Pausenbereich, Meisterraum, Serverraum, Küche, WC Damen, WC Herren, Gäste WC, Heizraum, Lager, Produktionshalle
OBERGESCHOSS (282qm): 5 Büroräume, Privatraum Chef, Besprechungsraum, Archiv, WC Herren, WC Damen, Dusche/WC Raum, Küche
Kaufpreis Werk 2: 1.200.000,00 €
Die Werke können wahlweise einzeln oder als Paket erworben werden.
Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
– Stellplätze
– Produktionshalle
– Bürogebäude
– Lagerraum
– Gas Heizung in beiden Gebäuden
– Werk 1 Bezug 2000
– Werk 2 Bezug 2004
Konken ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan an.
Der alte Ortskern von Konken liegt auf ca. 330 Meter Höhe in einer weiten muschelförmigen Talmulde, die vom Konker Bach gebildet wird und sich nach Osten hin öffnet. In nördlicher Richtung steigt das Gelände verhältnismäßig steil auf ca. 350 Meter an, die höchsten Erhebungen liegen jedoch im Süden der Gemarkung. Hier überschreiten der Rundwieshübel (404 m), die Harzhöhe (412 m) und die Konker Warte (414 m) die 400-Meter-Marke. Bewaldet sind vor allem der Osten und der äußerste Westen der Gemeindefläche.
Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Ehweiler, Schellweiler, Hüffler, Wahnwegen, Herschweiler-Pettersheim, Langenbach und Albessen. Die Stadt Kusel, Verwaltungssitz von Verbandsgemeinde und Landkreis, ist sechs Kilometer in nordöstlicher Richtung entfernt.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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