67691 Hochspeyer
EG Wohnung Nr. 08 im MFH II (Am Weiherberg 1b) und EG Wohnung Nr. 02 im MFH I (Friedrich-Fröbel-Str.):
Diese Neubauwohnungen befinden sich in der Bauendphase und werden im Dezember 2024 bzw. Januar 2025 an die Käufer übergeben. Danach können die Käufer ihre Firmen mit den Eigenleistungen für Boden und Wand beauftragen. Der Innenausbau läuft auf Hochtouren und ist Ende des Jahres abgeschlossen. Die EG Wohnung Nr. 02 hat eine Südloggia mit 27 m² Gartenanteil; die EG Wohnung Nr. 08 gehört ein großzügiger Garten mit 131 m² (Aufpreis auf Anfrage) umrandet von einer schönen Sandsteinmauer.
Ansprechpartner: Makler Hans Schenkel
Projektgesellschaft Projektbau Südpfalz in Kooperation mit der VOS Immo Invest GmbH
Gehobene Ausstattung. Markenprodukte. Hohe Anzahl an Steckdosen & Schaltern.
Heizsystem: Luft-Wasser-Wärmepumpen von Buderus, garantiert Unabhängigkeit von Gas o. Ä.
Basis-KNX System, ein intelligentes Bussystem der Elektroinstallationen zur Vernetzung und Steuerung von Komponenten der Haus- und Gebäudetechnik, z. B. der elektrischen Rollläden, Fußbodenheizung, Lichtschalter und Thermostate.
Auf ca. 3.700 m² großem Anwesen, umgeben von Sandsteinmauer, aufgelockerte Neubauanordnung in erhöhter, exponierter
Lage im Ortskern Hochspeyers mit bestem Blick in den Pfälzer Wald. Ruhige Wohnlage mit sehr guter, fußläufiger Nahversorgung in Hochspeyer (z. B. Arztpraxen, Supermarkt, Apotheken, Bäcker, Schwimmbad, etc.) sowie optimaler Anbindung zum
ÖPNV (Bahnhof nur ca. 1 km entfernt). Zudem verkehrstechnisch sehr gute Anbindung an den Wirtschaftsraum Rhein-Neckar
(nur ca. 6 km entfernt von Autobahnabfahrt A6) und an das Stadtzentrum Kaiserslautern (nur ca. 9 km entfernt)
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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