66892 Bruchmühlbach-Miesau
Dieses Wohlfühlhaus liegt in einer Seitenstraße Nähe der
Hauptstraße zwischen Homburg und Landstuhl. Ein äußerst
gepflegtes Objekt mit wunderschöner Gartenanlage und bietet
viele Nutzungsmöglichkeiten.
EG: 2 Wohnzimmer, 1 Küche, 1 Esszimmer, 1 Zimmer, 1 Bad,
Wintergarten, Terrasse zu 50 %
DG: Wohnzimmer, Kaminzimmer, Bad, Flur 1 & 2, 3 Zimmer, Balkon
Gasheizung (Neuer Brenner ca. 2021), Zentralheizung, offener
Kamin, Durchlauferhitzer, Fenster doppelt verglast, Dielenboden,
Laminat, Parkett, Fliesen, elektrische Rolläden, usw
Der Ort liegt im westlichen Gemeindegebiet im Landstuhler
Bruch in unmittelbarer Nähe der Grenze zum Saarland. Zu
Vogelbach gehören zusätzlich die Wohnplätze Am alten Zoll,
Bahnposten 20 und Vogelbachermühle.
Nördlich des Siedlungsgebiets verläuft in Ost-West-Richtung die
Bundesautobahn 6. Die Bahnstrecke Mannheim–Saarbrücken
streift den nördlichen Siedlungsrand; auf Höhe des Ortes befand
sich früher die Überleitstelle Vogelbach. Die Simultankirche St.
Philipp und Jakob und die Vogelbachermühle stehen unter
Denkmalschutz.
Bis 1792 gehörte der Ort zu Pfalz-Zweibrücken. Von 1798 bis 1814,
als die Pfalz Teil der Französischen Republik (bis 1804) und
anschließend Teil des Napoleonischen Kaiserreichs war, war
Vogelbach in den Kanton Landstuhl eingegliedert. Anschließend
wechselte der Ort in das Königreich Bayern. Von 1818 bis 1862
gehörte er dem Landkommissariat Homburg an; aus diesem ging
das Bezirksamt Homburg hervor. Da ein Teil des Bezirksamts –
einschließlich Homburg selbst – 1920 dem neu geschaffenen
Saargebiet zugeschlagen wurde, wechselte Vogelbach ins
Bezirksamt Kaiserslautern und wurde bis 1938 von einer in
Landstuhl ansässigen Bezirksamtsaußenstelle verwaltet. Ab 1939
war der Ort Bestandteil des Landkreises Kaiserslautern. Nach
dem Zweiten Weltkrieg wurde Vogelbach innerhalb der
französischen Besatzungszone Teil des damals neu gebildeten
Landes Rheinland-Pfalz. Im Zuge der ersten rheinlandpfälzischen Verwaltungsreform wurde Vogelbach am 7. Juni 1969
nach Bruchmühlbach eingemeindet, ehe dieses drei Jahre
später in der neuen Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
aufging.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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