Was wird gefördert?
Sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist, können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern ab dem 26. September bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen. Die Förderung einzelner Komponenten ist jedoch ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen, so die KfW-Bank in einer aktuellen Pressemeldung.
Kritik am Förderprogramm
Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. In den sozialen Medien ärgern sich Nutzer darüber, dass vom Förderprogramm nur Menschen profitieren, die sich ohnehin ein Eigenheim, ein Elektrofahrzeug und eine Photovoltaikanlage leisten können. Diese Kritik weist Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zurück und verweist auf Eigenheimbesitzer im ländlichen Raum, die auf ihr Auto angewiesen sind.